Im Rahmen des amtlichen Vermessungswesens dient das Liegenschaftskataster der umfassenden Darstellung und Beschreibung aller Liegenschaften, also der Flurstücke und Gebäude eines Landesgebiets. Es stellt eine wesentliche Grundlage für den Grundstücksverkehr, die Bauleitplanung sowie zahlreiche Verwaltungs- und Fachverfahren dar. Die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlichen Vermessungen – etwa Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen oder Gebäudeeinmessungen – unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder die zuständigen Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Katasterauskunft vielfältige Informationen bereitgestellt, die insbesondere für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem analoge und digitale Flurkarten, Eigentümerangaben (mit entsprechender Vollmacht), Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis, Grundbuchauszüge sowie die Deutsche Grundkarte (DGK 5).
Dank der fortschreitenden Digitalisierung und der Anbindung an behördliche Datenbanken ist die Abfrage dieser Informationen in vielen Fällen schnell, effizient und unkompliziert möglich. Die Bereitstellung erfolgt auf Anfrage, wobei bei personenbezogenen Daten die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Vollmachten, zu beachten sind.
Die bereitgestellten Kataster- und Planunterlagen bilden die verlässliche Grundlage für fundierte Entscheidungen im Bau- und Planungsprozess und sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil einer vorausschauenden und rechtssicheren Projektentwicklung.
