Amtliche Grenzanzeige und Grenzvermessung
Wenn Unklarheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen oder über bestehende Grenzzeichen bestehen, bieten die amtliche Grenzanzeige sowie die Grenzvermessung rechtssichere Möglichkeiten zur Klärung.
Amtliche Grenzanzeige
Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden die Grenzen und vorhandenen Abmarkungen auf Grundlage der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und vor Ort angezeigt. Dabei erfolgt keine Abmarkung oder amtliche Grenzfeststellung nach §?23 Abs.?2 VermKatG NRW. Dennoch stellt die Grenzanzeige eine verbindliche Auskunft über den Grenzverlauf dar. Das Ergebnis wird in einer Skizze dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Die Durchführung richtet sich nach den Grundsätzen einer Liegenschaftsvermessung. Eine amtliche Grenzanzeige bietet sich insbesondere dann an, wenn eine rechtssichere Orientierung über die Lage der Grenze gewünscht ist, etwa im Vorfeld von Baumaßnahmen oder bei der Einfriedung eines Grundstücks.
Grenzvermessung
Im Gegensatz dazu dient die Grenzvermessung der amtlichen Feststellung, Abmarkung oder Bestätigung von Grundstücksgrenzen. Fehlende Grenzzeichen werden dabei gesetzt und fehlerhafte korrigiert. Die Ergebnisse werden den Beteiligten im Rahmen eines Grenztermins vor Ort angezeigt und in einer Grenzniederschrift dokumentiert. Anschließend erfolgt die Übernahme in das amtliche Liegenschaftskataster.
Kosten
Die Gebühren für beide Leistungen richten sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenordnung für Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur in NRW. Maßgeblich sind unter anderem die Länge der betreffenden Grenze sowie der örtliche Bodenrichtwert. Eine verbindliche Kostenauskunft kann daher nur im konkreten Einzelfall erfolgen.
Beauftragung
Zur Beauftragung genügt es, das entsprechende Antragsformular herunterzuladen, auszufüllen und uns zuzusenden. Alternativ stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zu unseren Bürozeiten zur Verfügung (siehe Kontakt).
