Bauleitpläne – bestehend aus Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen – dienen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Der Bebauungsplan (B-Plan) ist dabei das zentrale Instrument zur rechtsverbindlichen Festsetzung der Nutzung von Grundstücken. Er wird als Satzung von der Gemeinde beschlossen und gilt für einen begrenzten Teil des Gemeindegebiets, etwa für einzelne Grundstücke oder Stadtteile.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer zeichnerischen Darstellung und einem Textteil. Ergänzend ist eine Begründung erforderlich, in der die planerischen Festsetzungen erläutert und begründet werden. Die Planzeichen sind gemäß Planzeichenverordnung (PlanzV) genormt. Zusätzlich können projektspezifische Darstellungen ergänzt werden, sofern dies zur besseren Verständlichkeit oder inhaltlichen Präzisierung erforderlich ist.
Als Grundlage für die zeichnerische Umsetzung dienen aktuelle Katasterdaten, Eigentümerangaben, Topographien sowie bestehende baurechtliche Festsetzungen. Diese Informationen werden durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zusammengetragen und in eine digitale Grundlage überführt. Hierzu zählen u.a.:
Nach Vorgabe durch Architekten oder Stadtplaner werden die geplanten Festsetzungen digital eingearbeitet. Die Ausarbeitung erfolgt zumeist im Maßstab 1:500 (bei größeren Gebieten auch 1:1000) auf Grundlage der amtlichen Flurkarte. Die Abgrenzung des Plangebiets wird eindeutig dargestellt.
Unser Büro übernimmt die digitale Erstellung von Bebauungsplänen gemäß den kommunalen Vorgaben. Am Beispiel der Stadt Aachen bedeutet dies unter anderem die genaue Festlegung der Verfahrensgrenzen im ETRS-Koordinatensystem, die digitale Ergänzung fehlender Daten sowie die Verarbeitung in AutoCAD mit der Aufsatzschale WS-LANDCAD. Die fertigen Pläne werden in digitaler und analoger Form übergeben und enthalten alle erforderlichen Bestandteile wie Zeichenerklärung, Kopfteil und Unterschriftenleiste.
Ergänzend zum Bebauungsplan wird für Bauvorhaben ein amtlicher Lageplan erstellt. Dieser beinhaltet den aktuellen Katasterbestand, Eigentümerangaben, das geltende Planungsrecht, die Topographie sowie – nach Überarbeitung – Gebäudegrundrisse, Abstandsflächen und Berechnungswerte (z.?B. GRZ/GFZ). Der Lageplan bildet eine wesentliche Grundlage für die Bauantragsstellung.
Im Rahmen der Ausführung können darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich sein, wie z.?B.:
Weitere Leistungen umfassen:
Durch die Kombination aus technischen, rechtlichen und planerischen Elementen schaffen wir die Grundlage für eine rechtskonforme und präzise Bebauungsplanung.
