Gerichtsgutachten bei Grenzstreitigkeiten

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden von Amtsgerichten regelmäßig mit der Erstellung von Gutachten beauftragt, insbesondere bei Streitigkeiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen. Ihre fachliche Expertise und die objektive, unabhängige Beurteilung der örtlichen Verhältnisse tragen wesentlich zur Aufklärung des Sachverhalts und zur sachgerechten Entscheidungsfindung durch das Gericht bei.

Ein Gerichtsgutachten umfasst in der Regel mehrere Verfahrensschritte. Zunächst erfolgt eine örtliche Befundaufnahme, bei der die aktuelle Situation durch ein präzises Aufmaß dokumentiert wird. Im Anschluss werden die gewonnenen Daten unter Heranziehung der Nachweise des Liegenschaftskatasters sowie gegebenenfalls weiterer historischer Unterlagen ausgewertet. Darauf aufbauend wird das Gutachten erstellt, in dem die strittigen Sachverhalte nachvollziehbar dargelegt und unter rechtlich-technischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Sofern es vom Gericht für erforderlich gehalten wird, erfolgt die mündliche Erläuterung des Gutachtens in einem Verhandlungstermin. In diesem Rahmen werden dem Gericht sowie den beteiligten Parteien die Feststellungen verständlich erläutert, um eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Durch die gewissenhafte Arbeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Rahmen von Gerichtsgutachten wird nicht nur die Objektivität des Verfahrens gewahrt, sondern zugleich auch ein zügigerer und strukturierterer Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ermöglicht.