Grenzanzeige, Amtliche Grenzanzeige und Grenzvermessung
Wenn Sie wissen möchten, wo genau Ihre Grundstücksgrenze verläuft – z.?B. für das Setzen eines Zauns, einer Hecke oder andere Bauvorhaben – bieten wir verschiedene Verfahren zur Grenzermittlung an. Je nach Zielsetzung, rechtlicher Relevanz und örtlicher Situation kommen unterschiedliche Varianten infrage:
Grenzanzeige
Bei der einfachen Grenzanzeige werden vorhandene Grenzzeichen (z.?B. Grenzsteine) freigelegt, auf ihre Lage überprüft und farblich markiert. Verlorene oder nicht auffindbare Grenzpunkte werden durch Markierungen (z.?B. Holzpflöcke) in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Die Grenzen werden dem Auftraggeber vor Ort erläutert. Dieses Verfahren ist ideal, wenn Sie lediglich den Grenzverlauf sichtbar machen möchten – etwa für Einfriedungen oder Gartenarbeiten.
Es handelt sich hierbei um ein nicht hoheitliches Verfahren, ohne Beteiligung der Nachbarn und ohne Eintrag ins Liegenschaftskataster. Eine rechtliche Verbindlichkeit gegenüber Dritten besteht daher nicht. Die Abrechnung erfolgt nicht nach Gebührenordnung, sondern nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Amtliche Grenzanzeige
Bei der amtlichen Grenzanzeige wird auf Grundlage der Katasterunterlagen die Lage der vorhandenen Grenzpunkte ermittelt und in einer mit Landessiegel versehenen Skizze dokumentiert. Auch hier erfolgt keine Beteiligung der Nachbarn und keine Übernahme ins Kataster, jedoch erhält der Auftraggeber eine beurkundete Aussage zur Grenzlage – zur besseren Absicherung bei unklarer Ausgangslage.
Grenzvermessung
Soll ein Bauwerk direkt an oder nahe der Grundstücksgrenze entstehen oder bestehen Unstimmigkeiten mit Nachbarn über den Grenzverlauf, ist eine Grenzvermessung erforderlich. Dabei werden die Grenzen vor Ort vermessen, mit den Daten des Liegenschaftskatasters abgeglichen und – falls notwendig – korrigiert oder neu abgemarkt. In einem offiziellen Grenztermin werden die betroffenen Nachbarn beteiligt, und das Ergebnis wird in das Kataster übernommen. Diese Vermessung bietet volle rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit gegenüber Dritten.
Hinweis:
Eine Grenzanzeige ist nicht möglich, wenn es sich um nicht festgestellte Grenzen handelt. In solchen Fällen ist eine Grenzvermessung erforderlich, die auf Antrag durchgeführt werden kann.
