Der Amtliche Lageplan ist eine der zentralen Unterlagen zur Realisierung eines Bauvorhabens. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bildet er die Grundlage zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit unter bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten. Er wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) auf Basis eigener Messungen und katasteramtlicher Unterlagen erstellt.

Ein vollständiger Lageplan muss alle Informationen enthalten, die für die Prüfung und Entscheidung über das Bauvorhaben erforderlich sind – darunter:
Zunächst erstellt der ÖbVI einen Vorabzug des Lageplans zu Planungszwecken. Sobald die Bauzeichnungen vorliegen, wird das geplante Vorhaben in den Lageplan eingetragen und geprüft. Der daraus resultierende amtliche Lageplan dient dann ggf. auch zur Eintragung neuer Baulasten und zur Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde.
Die Kosten für die Anfertigung eines amtlichen Lageplans richten sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach der gesetzlich festgelegten Kostenordnung in NRW. Bemessungsgrundlagen sind u.a. die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und der Wert der baulichen Anlagen (nach Normalherstellungskosten 2010). Eine genaue Kostenauskunft ist nur im Einzelfall möglich – bitte nehmen Sie hierfür persönlich Kontakt mit unserem Büro auf.
Zur Beauftragung können Sie das entsprechende Antragsformular aus dem Downloadbereich nutzen oder uns während der Bürozeiten telefonisch erreichen.
Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus §§ 3, 17 und 18 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) sowie § 19 Absatz 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG).